Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt (ab Version vom 1.4.2022).

Ergebnisse

2023 liegen 48 der 80 Luzerner Gemeinden unter dem Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils von 10 Prozent. Diese Grenze ist allerdings nur für diejenigen Gemeinden relevant, die eine Nettoschuld von über 1'500 Franken pro Einwohner/in aufweisen. Dies trifft im Rechnungsjahr 2023 auf 16 der 48 Gemeinden zu. Für sie gilt die kantonale Vorgabe als nicht eingehalten. Den tiefsten Wert in dieser Gruppe weist die Gemeinde Altbüron aus (–6,7%). Den höchsten Selbstfinanzierungsanteil von 31,5 Prozent findet sich bei der Stadt Kriens. Die Gemeinde Weggis weist ebenfalls einen hohen Anteil von über 20 Prozent aus (28,1%). Das kantonale Mittel des Selbstfinanzierungsanteils liegt 2023 bei 12,6 Prozent. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert um 1,3 Prozentpunkte.

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