Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen Nettoschuld und Ertragskraft der Gemeinden. Erträge aus dem Ressourcen- und Lastenausgleich werden zu den Gemeindesteuern hinzugerechnet; Zahlungen an den horizontalen Finanzausgleich werden davon abgezogen. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Verschuldungsgrad 120 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

4 der Luzerner HRM1-Gemeinden können 2018 den Grenzwert des Verschuldungsgrads von 120 Prozent nicht einhalten. Es sind dies Kriens (200%), Gettnau (150%), Wolhusen (147%) und Eschenbach (133%). 2017 hatten noch 8 der HRM1-Gemeinden den Grenzwert überschritten. Die Gemeinden Schüpfheim (119%), Reiden (115%), Malters (109%) und Willisau (109%) weisen einen Verschuldungsgrad zwischen 100 und 120 Prozent auf und liegen damit nahe am Grenzwert. Den tiefsten Verschuldungsgrad im Kanton weist Honau (–201%) auf, gefolgt von Greppen (–181%) und Flühli (–154%).

Definition

Nettoschuld in Prozent des Ertrags der Gemeindesteuern (zuzügl. Ressourcen- und Lastenausgleich bzw. abzügl. des horizontalen Finanzausgleichs).

Die Nettoschuld ist der Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen.

Daten