Erwerbslosigkeit

Als erwerbslos gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind, jedoch nach einer Arbeit suchen und kurzfristig verfügbar sind, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Die Kennzahl gibt einen Hinweis auf das ungenutzte Arbeitspotenzial beziehungsweise das Ungleichgewicht zwischen nachgefragter Arbeitsleistung und Arbeitskräftepotenzial, das im Kanton Luzern besteht. Eine erwerbslose Person ist – anders als eine arbeitslose Person – nicht zwingend bei einer Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) gemeldet.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Die Erwerbslosenquote liegt im Jahr 2021 im Kanton Luzern bei 3,2 Prozent. Dies entspricht einem Rückgang um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Die Erwerbslosenquote der Zentralschweiz liegt 2021 mit 2,9 Prozent auf ähnlich tiefem Niveau wie diejenige im Kanton Luzern. Die gesamtschweizerische Erwerbslosenquote ist mit 4,7 Prozent hingegen deutlich höher.

Definition

Die Erwerbslosenquote bezeichnet die Anzahl Erwerbslose im Verhältnis zur Anzahl Erwerbspersonen. Als erwerbslos gelten im Rahmen der Strukturerhebung Personen im Alter ab 15 Jahren, die nicht erwerbstätig sind, aktiv eine Stelle suchen und sofort verfügbar sind. Eine Registrierung bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wird nicht vorausgesetzt. Die Erwerbslosenquote richtet sich nach der Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) und ist international vergleichbar.

Neutrale Pfeilrichtung bei einer jährlichen Veränderung der kantonalen Erwerbslosenquote zwischen –0,1 und +0,1 Prozentpunkten.

Daten

Kanton Luzern:

Erwerbslose nach Geschlecht, Alter, Nationalität und Ausbildungsniveau

Schweiz:

Erwerbslose gemäss ILO (BFS)

Aktualisiert: 27. April 2023