Sonderschulung innerhalb der Regelklasse
Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen, sprachlichen Behinderung oder mit einer Hör-, Seh- oder Verhaltensbehinderung können so sehr beeinträchtigt sein, dass sie eine Sonderschulung benötigen. Diese Sonderschulung erfolgt wenn immer möglich integrativ, das heisst, innerhalb der Regelklasse. Ziel ist die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung der Lernenden.
Beobachtete Entwicklung
Im Jahr 2022 besuchen 794 Kinder eine integrative Sonderschulung. Der Anteil der Lernenden mit integrativer Sonderschulung gemessen an allen Lernenden mit einer sonderpädagogischen Massnahme beträgt 47,1 Prozent. Seit 2008 (10,2%) hat die Quote der Lernenden mit integrativer Sonderschulung stetig zugenommen und liegt 2022 über der Zielgrösse. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
Der beobachtete Anteil der integrativ unterrichteten Sonderschullernenden liegt über der festgelegten Zielgrösse von 45 Prozent. Die Beurteilung fällt entsprechend positiv aus. |
Definition
Der Indikator misst den Anteil der Lernenden mit einer integrativen Sonderschulung an der Gesamtzahl der Lernenden mit einer Sonderschulmassnahme. Grundgesamtheit bilden sämtliche Lernende mit Wohnort und Schulort im Kanton Luzern, inkl. Lernende mit Sonderschulbesuch an einer privaten Regelschule.
Daten
Dienststelle Volksschulbildung: Zahlenspiegel (vgl. Seite 5)
Analysen
LUSTAT (2016): Bildungsbericht des Kantons Luzern 2016 (vgl. Kapitel 4B Sonderschulung)
Aktualisiert: 4. April 2023