Bruttoverschuldungsanteil

Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 eingeführt.

Ergebnisse

Der Bruttoverschuldungsanteil von 6 der 80 Luzerner Gemeinden liegt 2023 über dem Grenzwert von 200 Prozent (4 Gemeinden mehr als im Vorjahr). Den höchsten Anteil weist die Gemeinde Eich mit 273,1 Prozent aus, gefolgt von Oberkirch mit 262,8 Prozent. Der Kantonsdurchschnitt beträgt 99,3 Prozent. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozentpunkte. Den tiefsten Anteil hat Altishofen mit 30,2 Prozent.

Definition

Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags

Daten