Nettoschuld pro Einwohner/in

Die Nettoschuld pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 2'500 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 01.04.2022). Ein negativer Wert bedeutet, dass eine Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt und somit keine Nettoschulden aufweist.

Ergebnisse

67 der 80 Luzerner Gemeinden liegen mit ihrer Nettoschuld pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 2'500 Franken und erfüllen damit die Vorgaben. 13 Gemeinden liegen über dem Grenzwert. Die höchste Verschuldung pro Einwohner/in weisen Knutwil (6'618 Fr.) und Wolhusen (5'974 Fr.) aus. Demgegenüber sind 38 Gemeinden schuldenfrei und besitzen teils hohe Nettovermögen. Über die höchsten Nettovermögen pro Einwohner/in verfügen Vitznau (8'156 Fr.) und Flühli (6'943 Fr.). Das kantonale Mittel der Nettoschuld weist mit minus 55 Franken pro Einwohner/in erstmals seit 2019 (Einführung von HRM2) ein Nettovermögen aus.

Definition

Nettoschuld geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen sowie Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Daten