Zinsbelastungsanteil

Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Zinsbelastungsanteil 4 Prozent nicht übersteigen. Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Unter HRM2 werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr.

Ergebnisse

Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Es werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr. Den höchsten Zinsbelastungsanteil der 5 Testgemeinden weist Emmen (1,5%) auf, den tiefsten Schlierbach (0,3%). Sämtliche Testgemeinden liegen deutlich unter dem Grenzwert von 4 Prozent.

Definition

Nettozinsaufwand in Prozent des laufenden Ertrags.

Nettozinsaufwand: Zinsaufwand abzüglich Zinsertrag.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten