Nettoschuld pro Einwohner/in

Die Kennzahl zeigt die pro Einwohner/in auf der Gemeinde lastende Nettoschuld. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll die Nettoschuld pro Einwohner/in das Zweifache des kantonalen Mittels derselben Kennzahl nicht übersteigen. Für das Jahr 2018 kann aufgrund der Umstellung auf HRM2 kein kantonales Mittel und damit kein Grenzwert der Nettoschuld pro Einwohner/in berechnet werden. Als Referenz wird aus diesem Grund der Wert von 2017 verwendet. Das kantonale Mittel lag 2017 bei 1'950 Franken. Als Grenzwert, also das Zweifache dieses Mittels, ergeben sich 3'901 Franken.

Ergebnisse

Wird das kantonale Mittel der Nettoschuld pro Einwohner/in von 2017 als Referenz genommen, liegt 2018 die Nettoschuld von 6 der 78 Luzerner HRM1-Gemeinden über dem Grenzwert. Es sind dies Kriens mit 6′267 Franken, Wolhusen mit 5′365 Franken, Gettnau mit 4′857 Franken, Ebersecken mit 4′123 Franken, Schüpfheim mit 4′064 Franken und Reiden mit 3′979 Franken pro Einwohner/in. 23 Gemeinden weisen eine negative Nettoschuld, das heisst ein Nettovermögen pro Einwohner/in auf. Das höchste Nettovermögen weist Honau mit 6′818 Franken aus, gefolgt von Flühli mit 5′580 Franken, Greppen mit 5′520 Franken und Meierskappel mit 4′019 Franken. Diese Rangfolge entspricht derjenigen des Vorjahrs. Insgesamt 42 Gemeinden konnten seit 2017 ihre Nettoschuld pro Einwohner/in reduzieren respektive ihr Nettovermögen pro Einwohner/in erhöhen. Die grösste Reduktion erzielte Dierikon (um 2′164 Fr. auf –4′010 Fr.), gefolgt von Mauensee (um 1′611 Fr. auf –2′342 Fr.) und Sursee (um 1′458 Fr. auf 3′433 Fr.). Am stärksten gestiegen ist die Nettoschuld pro Einwohner/in in Eich (um 2′442 Fr. auf 2′317 Fr.) und Rothenburg (um 2′223 Fr. auf 2′360 Fr.).

Definition

Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen am Jahresende pro Einwohner/in.

Das Fremdkapital umfasst die laufenden Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Verpflichtungen für Sonderrechnungen, Rückstellungen und transitorische Passiven.

Das Finanzvermögen besteht aus Vermögenswerten, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Daten