Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) das 2-Fache des kantonalen Mittels nicht übersteigen (Version vom 01.01.2018–31.03.2022).

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert beziehungsweise Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

Im Rechnungsjahr 2021 beträgt der Kantonsdurchschnitt bei der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen 957 Franken pro Einwohner/in. Das sind 268 Franken weniger als im Vorjahr. Der Grenzwert der Kennzahl liegt 2021 bei 1'914 Franken (das 2-Fache des Mittels). Der starke Rückgang der mittleren Nettoschuld und damit einhergehend des Grenzwerts erschweren die Einhaltung der definierten Bandbreite. Insgesamt befinden sich 23 der 80 Luzerner Gemeinden über dem Grenzwert. Das sind 5 Gemeinden mehr als im Vorjahr. Ab dem Rechnungsjahr 2022 wird für den Grenzwert der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in neu der feste Wert von 3'000 Franken gelten. Dieser Wert liegt deutlich über dem Grenzwert von 2021. Gemessen an den 3'000 Franken würden 2021 noch 16 Gemeinden ausserhalb der Bandbreite liegen.

Die höchste Verschuldung weisen die Gemeinden Kriens (6'286 Fr.), Emmen (5'314 Fr.) und Eschenbach (4'980 Fr.) aus. Keine oder gar negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen können 25 Gemeinden vorweisen. Die beiden Gemeinden Dagmersellen und Roggliswil sind 2021 neu zu dieser Gruppe gestossen, während Ballwil und Hochdorf nicht mehr dazugehören. Die höchsten Nettovermögen pro Einwohner/in haben Vitznau (9'213 Fr.), Schenkon (3'862 Fr.) und Meierskappel (3'855 Fr.).

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Spezialfinanzierungen: Gemäss dem Handbuch zum Finanzhaushalt der Gemeinden ist eine Spezialfinanzierung die Zweckbindung von Entgelten zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch die Eigenwirtschafts- oder Zuschussbetriebe. Spezialfinanzierungen werden in der Bilanz ausgewiesen und brutto über die Erfolgsrechnung verbucht.

Daten