Bruttoverschuldungsanteil

Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation beziehungsweise der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt.

Ergebnisse

Den Grenzwert des Bruttoverschuldungsanteils von 200 Prozent überschreiten im Rechnungsjahr 2020 einzig 2 Gemeinden (Rain: 256,5%, Schenkon: 218,7%). Die beiden Gemeinden Schlierbach und Ufhusen, die im Vorjahr ebenfalls über dem Grenzwert gelegen hatten, halten diesen mit 186,6 beziehungsweise 174,9 Prozent neu ein. Der Kantonsdurchschnitt liegt bei 104,4 Prozent. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 Prozentpunkte. Den tiefsten Wert weist mit 14,9 Prozent wie bereits im Vorjahr Romoos aus.

Definition

Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags.

Bruttoschulden: Laufende Verbindlichkeiten zuzüglich der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und abzüglich der derivativen Finanzinstrumente und des Überschusses der Anschlussgebühren.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten