Kapitaldienstanteil

Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Kapitaldienstanteil 8 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Während 2017 mit Dierikon eine der Luzerner Gemeinden den Grenzwert des Kapitaldienstanteils von 8 Prozent überschritten hat, ist das 2018 bei keiner Gemeinde der Fall. Nottwil liegt mit knapp 8 Prozent nahe dem Grenzwert, gefolgt von Schongau (7%), Vitznau (7%) und Hasle (6%). 4 Gemeinden weisen einen negativen Kapitaldienst und damit einen negativen Kapitaldienstanteil auf. Es sind dies Ballwil (–5%), Eschenbach (–4%), Luzern (–3%) und Gisikon (–0%). Beim Kapitaldienstanteil kam es damit seit 2013 erst bei zwei Luzerner Gemeinden zu einer Grenzwertüberschreitung: bei Schongau 2016 und Dierikon 2017. Die Einhaltung entsprechender Grenzwerte stellt für die Gemeinden demzufolge gegenwärtig keine grosse Herausforderung dar. Geschuldet ist dies insbesondere den historisch tiefen Zinssätzen. Die Belastung durch Zinsausgaben ist im Total der HRM1-Gemeinden auch auf das Jahr 2018 hin gesunken. Wurden seit 2013 konstant höhere Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen vorgenommen, so sind diese 2018 bei den HRM1-Gemeinden insgesamt rückläufig.

Definition

Kapitaldienst in Prozent des konsolidierten laufenden Ertrags.

Der Kapitaldienst setzt sich aus dem Nettozinsaufwand und den ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zusammen; der Nettozinsaufwand wiederum aus den Passivzinsen und dem Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens abzüglich der Vermögenserträge (ohne Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens).

Der konsolidierte laufende Ertrag ergibt sich aus dem Bruttoertrag abzüglich interner Verrechnungen, durchlaufender Beiträge, Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Eigenkapital.

Daten