Nettoschuld pro Einwohner/in
Die Nettoschuld pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) das 2-Fache des kantonalen Mittels nicht übersteigen (Version vom 01.01.2018–31.03.2022). Negative Werte bedeuten, dass eine Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt und somit keine Nettoschulden aufweist.
Ergebnisse
Bei der Nettoschuld pro Einwohner/in zeigen die Luzerner Gemeinden ein heterogenes Bild. Das kantonale Mittel liegt im Rechnungsjahr 2021 bei 194 Franken – 241 Franken weniger als im Vorjahr. Der Grenzwert 2021, den die Nettoschuld pro Einwohner/in einer Gemeinde nicht überschreiten sollte, beträgt somit 388 Franken (das 2-Fache des Mittels). Der starke Rückgang der mittleren Nettoschulden und damit einhergehend des Grenzwerts erschweren die Einhaltung der definierten Bandbreite. Insgesamt befinden sich 38 Gemeinden über dem Grenzwert. Dies sind 10 Gemeinden mehr als im Vorjahr. Hingegen wird der Grenzwert von den Gemeinden Escholzmatt-Marbach und Schwarzenberg neu eingehalten. Ab dem Rechnungsjahr 2022 wird für den Grenzwert der Nettoschuld pro Einwohner/in neu der feste Wert von 2'500 Franken gelten. Dieser Wert liegt deutlich über dem Grenzwert von 2021. Gemessen an den 2'500 Franken würden 2021 noch 13 Gemeinden ausserhalb der Bandbreite liegen.
Die höchste Verschuldung pro Einwohner/in weisen unverändert die Gemeinden Wolhusen (6'251 Fr.), Emmen (4'672 Fr.) und Kriens (4'262 Fr.) aus. Demgegenüber sind 37 Gemeinden schuldenfrei und besitzen teils hohe Nettovermögen. Neu zu dieser Gruppe gestossen sind 2021 die Gemeinden Grossdietwil, Rain und Sempach. Nicht mehr zu dieser Gruppe gehören Greppen und Menznau. Über die höchsten Nettovermögen pro Einwohner/in verfügen Vitznau (7'512 Fr.), Flühli (7'009 Fr.) und Honau (6'887 Fr.).
Definition
Nettoschuld geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.
Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.
Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.
Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.