Mobilität bei dauerhafter Krankheit

Mobilität ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Für Menschen mit Behinderungen können die Fortbewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sein. Die Schwierigkeiten können mit der Behinderung selbst oder auch mit baulichen Massnahmen/Infrastrukturen zusammenhängen. Der Indikator misst, inwiefern Personen mit einer Behinderung Zugang zur Mobilität und der dafür notwendigen Basisinfrastruktur haben, beispielsweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlichen Gebäuden. Der Indikator ist sowohl ein Gradmesser für Lebensqualität und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als auch für ihre gesellschaftliche Diskriminierung.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach oben

Im Jahr 2017 können im Kanton Luzern 96 Prozent der Menschen mit einer Behinderung (15–64 Jahre), die in einem Privathaushalt leben, ohne Schwierigkeiten öffentliche Verkehrsmittel benützen. Im Vergleich zu 2007 ist eine Zunahme zu beobachten, die jedoch noch innerhalb des statistischen Unschärfebereichs liegt. Sie ist deshalb nicht als eindeutige Entwicklung zu interpretieren.

Schweizweit beträgt der entsprechende Wert 89,1 Prozent (2017).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach oben

Gemäss Bundesgesetz zur Invalidenversicherung sind Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Zudem soll zur eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen werden. Das kantonale Gesundheitsgesetz verlangt die Prävention und die Verhütung von bestimmten Krankheiten und Unfällen sowie die Minderung deren Häufigkeit und Schwere. Zusätzlich sind Massnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und zur Abschwächung von Krankheits- und Unfallfolgen gefordert.
Im Sinn der Integration ist die Mobilität der Menschen mit Behinderung zu fördern und diesbezügliche Einschränkungen sind zu beseitigen.

Wünschenswert ist eine Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderungen, die ohne Probleme den öffentlichen Verkehr benützen können.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grau

Die beobachtete Zunahme liegt innerhalb des statistischen Unschärfebereichs, sodass zur Zeit keine statistisch gesicherte eindeutige Beurteilung vorgenommen werden kann.

Definition

Der Indikator zeigt den Anteil der Personen zwischen 15 und 64 Jahren mit einer Behinderung, die in Privathaushalten leben und die selbstständig und ohne Probleme die öffentlichen Verkehrsmittel benützen können. Als Personen mit einer Behinderung werden Menschen bezeichnet, die ein dauerhaftes Gesundheitsproblem haben und bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens (stark oder etwas) eingeschränkt sind.

Daten

Schweiz:

Gesellschaftliche Teilhabe: Selbständig die öffentlichen Verkehrsmittel benützen (BFS, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)

Gesellschaftliche Teilhabe: Zugang zu den Dienstleistungen für die Bevölkerung (BFS, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)

Gesundheitszustand: Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens (Obsan)

Analysen

BFS (2018): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017. Übersicht

Obsan (2019): Gesundheitsreport Kanton Luzern. Standardisierte Auswertungen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2017 und weiterer Datenbanken

Obsan (2014): Gesundheit im Kanton Luzern. Ergebnisse aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012

Aktualisiert: 15. September 2022