Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden das 2-Fache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

Bei den Nettoschulden ohne Spezialfinanzierungen ist der Kantonsdurchschnitt mit 1'328 Franken deutlich höher als mit Einbezug der Spezialfinanzierungen (533 Fr.). Dies bedeutet, dass die Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen bei den Gemeinden hoch sind. Der Grenzwert bei der Kennzahl Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen je Einwohner/in liegt bei 2'656 Franken. 18 Gemeinden haben einen Wert, der darüber liegt. Die höchste Verschuldung weisen die Gemeinden Kriens (6'507 Fr.), Emmen (5'499 Fr.) und Hasle (5'168 Fr.) auf. Verglichen mit der Nettoschuld inkl. den Spezialfinanzierungen liegt die Zahl der Gemeinden mit nicht eingehaltenem Grenzwert um 12 tiefer. Zwischen dem Kantonsmittel und dem Grenzwert liegen die Kennzahlen von 21 Gemeinden. In der Verschuldungskategorie von >0 bis zum Kantonsmittel befinden sich ebenfalls 21 Gemeinden. Negative Nettoschulden können 22 Gemeinden vorweisen. Die höchsten Nettovermögen pro Einwohner/in haben Vitznau (4'597 Fr.), Meierskappel (3'877 Fr.) und Greppen (3'114 Fr.).

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Spezialfinanzierungen: Gemäss dem Handbuch zum Finanzhaushalt der Gemeinden ist eine Spezialfinanzierung die Zweckbindung von Entgelten zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch die Eigenwirtschafts- oder Zuschussbetriebe. Spezialfinanzierungen werden in der Bilanz ausgewiesen und brutto über die Erfolgsrechnung verbucht.

Daten