Gewaltdelikte

Die physische Sicherheit und der Schutz der Gesundheit gehören zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Inwieweit diesem Bedürfnis entsprochen wird, hängt unter anderem mit dem Risiko zusammen, Opfer einer Gewalttat zu werden. Sich in einer gewaltarmen Umgebung bewegen zu können, bedeutet Lebensqualität. Die Gewaltentwicklung kann ein Hinweis auf soziale respektive kulturelle Desintegration sein. Der Indikator gibt Auskunft über die Anzahl an Gewaltstraftaten, von Drohungen bis zu Tötungsdelikten, und damit auch einen Hinweis auf die Häufigkeit von kriminellen Aktivitäten.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Jahr 2022 registriert die Luzerner Polizei 244 Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Mittel der drei jüngsten Jahre 2020 bis 2022 liegt die Anzahl registrierter Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner wesentlich tiefer als im Mittel der Jahre 2013 bis 2015 zu Beginn der Referenzperiode.

Schweizweit werden 396 schwere und minderschwere angewandte Gewaltdelikte pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner registriert (2022).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach unten

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Kanton und Gemeinden beachten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, dass Würde, Rechte und Freiheiten der Menschen geschützt werden und dass die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Die Abnahme der Anzahl Delikte (im Verhältnis zur Einwohnerzahl) wird entsprechend positiv beurteilt.

Definition

Der Indikator zeigt die Anzahl der polizeilich registrierten schweren angewandten und angedrohten sowie die minderschweren angewandten Gewaltstraftaten pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Als schwere angewandte Gewalt gelten Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Geiselnahme, Vergewaltigung und Raub (StGB, Art 140 Ziff. 4), als minderschwere angewandte Gewalt einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beteiligung Raufhandel und Angriff, Raub (Art 140 Ziff. 1 -3), Nötigung, Freiheitsberaubung/Entführung (inkl. schwerer Fall), sexuelle Nötigung, Drohung/Gewalt gegen Beamte, Erpressung (Art 156 Ziff. 3).
Veränderungen im zeitlichen Verlauf können auch mit Änderungen im Strafgesetz oder mit einem veränderten Anzeigeverhalten verbunden sein.

Daten

Luzern:

Kriminalstatistik (Luzerner Polizei)

Schweiz:

Gewaltdelikte (BFS, Monet 2030)

Analysen

Luzerner Polizei (2023): Polizeiliche Kriminalstatistik des Kantons Luzern - Jahresbericht 2022

BFS (2023): Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - Jahresbericht 2022

Aktualisiert: 10. November 2023