Zinsbelastungsanteil II

Der Zinsbelastungsanteil II drückt aus, wie gross der Anteil des Gemeindesteuerertrags (zuzügl. Ressourcen- und Lastenausgleich, abzügl. horizontaler Finanzausgleich) ist, welcher zur Deckung der Nettozinsen verwendet wird. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Zinsbelastung der Gemeinden stark vom Zinsniveau abhängig ist. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Zinsbelastungsanteil II  6 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Seit der Zinsbelastungsanteil II im Jahr 2003 zum ersten Mal berechnet worden ist, verringerte er sich bis 2013 jährlich, um sich dann zu stabilisieren. Für das Jahr 2018 kann aufgrund der Umstellung auf HRM2 kein kantonales Mittel berechnet werden. Wie bereits beim Zinsbelastungsanteil I überschreitet 2018 auch beim Zinsbelastungsanteil II keine der Luzerner HRM1-Gemeinden den Grenzwert von 6 Prozent. Mit einem Wert von etwas über 2 Prozent ist auch die Gemeinde mit dem höchsten Zinsbelastungsanteil II, Inwil, deutlich vom Grenzwert entfernt. 2017 hatte Sempach mit knapp 5 Prozent den höchsten  Zinsbelastungsanteil II aufgewiesen. Dieser Wert konnte auf das Jahr 2018 hin auf 1 Prozent reduziert werden.

Definition

Nettozinsaufwand in Prozent des Ertrags der Gemeindesteuern (zuzügl. Ressourcen- und Lastenausgleich bzw. abzügl. der Gemeindebeiträge an den Finanzausgleich).

Der Nettozinsaufwand besteht aus den Passivzinsen und dem Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens abzüglich der Vermögenserträge (ohne Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens).

Daten