Staatliche Transferleistungen

Im System der sozialen Sicherheit stellen bedarfsabhängige staatliche Transferleistungen die Grundversorgung sicher, wenn diese in Folge von Lebensereignissen nicht durch Eigenleistung oder Sozialversicherungen abgedeckt sind. Staatliche Transferleistungen haben vor allem für Haushalte von Alleinerziehenden (Prämienverbilligungen, Alimentenbevorschussung und wirtschaftliche Sozialhilfe) und von Rentnerinnen und Rentnern (Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen) eine grosse Bedeutung. Bedarfsabhängige Transferleistungen sollen dazu dienen, allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Leben in Würde zu ermöglichen. Der Indikator zeigt den Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am gesamten Haushaltseinkommen. Er gibt Hinweise auf prekäre Lebenssituationen, kann aber auch auf allfällige strukturelle Ungleichheiten hinweisen.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach oben

Im Jahr 2020 machen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen durchschnittlich 4,2 Prozent des Einkommens der Luzerner Haushalte aus. Wird der Durchschnitt der drei jüngsten Datenjahre (2018–2020) mit dem Durchschnitt der drei ersten Datenjahre (2011–2013) verglichen, zeigt sich eine wesentliche Zunahme. Bei den Alleinerziehenden ist im Jahr 2020 der Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am Einkommen mit 13,3 Prozent am höchsten. Einpersonenhaushalte weisen mit 6,3 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil auf. Paare ohne Kind haben mit 1,9 Prozent den geringsten Anteil aller Haushaltstypen.

Schweizweit machen Sozialleistungen und Taggelder im Durchschnitt 4,4 Prozent des Einkommens der Haushalte aus (2020).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach unten

Die Sozialhilfe bezweckt gemäss Sozialhilfegesetz, der Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen oder zu mildern und die Selbsthilfe der Hilfebedürftigen zu fördern.

Wünschenswert ist eine Abnahme der staatlichen Transferleistungen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel rot

Die Zunahme der staatlichen Transferleistungen wird entsprechend negativ beurteilt.

Im Kanton Luzern steigt im Durschnitt der Anteil staatlicher Transferleistungen am Haushaltseinkommen. Das weist darauf hin, dass – über die gesamte Bevölkerung betrachtet – ein geringerer Anteil des Grundbedarfs mittels Erwerbseinkommen und Sozialversicherungsleistungen gedeckt werden kann. Dies, entweder weil die Lebenshaltungskosten stärker zunehmen als die Einkommen, oder weil mehr Personen auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Definition

Der Indikator weist diejenigen Einkommensanteile der Privathaushalte aus, die aus bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen, Stipendien, Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Mutterschaftsbeihilfe (bis 2016)) und Hilflosenentschädigungen stammen.

Der angegebene Schweizer Vergleichswert beruht auf der Haushaltsbudgeterhebung des BFS.

Analysen

LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021

LUSTAT (2020): Wohlstand und Armut im Kanton Luzern

BFS (2022): Haushaltsbudgeterhebung 2015-2017

Aktualisiert: 28. Juni 2023