Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) das 2-Fache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert beziehungsweise Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

Im Rechnungsjahr 2020 beträgt der Kantonsdurchschnitt bei den Nettoschulden ohne Spezialfinanzierungen 1'225 Franken je Einwohner/in. Das sind 103 Franken weniger als im Vorjahr. Der Grenzwert der Kennzahl lag 2020 bei 2'450 Franken (das 2-Fache des Mittels). 18 Gemeinden überschreiten diesen Wert. Altbüron und Knutwil liegen neu über dem Grenzwert. Die höchste Verschuldung weisen die Gemeinden Kriens (6'403 Fr.), Emmen (5'519 Fr.) und Eschenbach (5'178 Fr.) aus. 2019 hatte noch Hasle die drittgrösste Verschuldung ausgewiesen. Diese Situation hat sich inzwischen verbessert. Keine oder gar negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen können 25 Gemeinden vorweisen. Die 5 Gemeinden Buttisholz, Hochdorf, Root, Udligenswil und Wikon stossen 2020 neu zu dieser Gruppe. Die höchsten Nettovermögen pro Einwohner/in haben Vitznau (4'790 Fr.), Meierskappel (4'169 Fr.) und Mauensee (3'057 Fr.).

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Spezialfinanzierungen: Gemäss dem Handbuch zum Finanzhaushalt der Gemeinden ist eine Spezialfinanzierung die Zweckbindung von Entgelten zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch die Eigenwirtschafts- oder Zuschussbetriebe. Spezialfinanzierungen werden in der Bilanz ausgewiesen und brutto über die Erfolgsrechnung verbucht.

Daten