Bruttoverschuldungsanteil

Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt.

Ergebnisse

Rund die Hälfte der Luzerner Gemeinden weist einen tiefen Bruttoverschuldungsanteil von unter 100 Prozent aus. Den tiefsten Wert mit 24,3 Prozent hat Romoos. In der Kategorie der Bruttoverschuldungsanteile zwischen 100 und 150 Prozent befinden sich 27 Gemeinden. Anteile über 150 Prozent haben 13 Gemeinden. Davon überschreiten 4 Gemeinden den Grenzwert von 200 Prozent: Rain, Schenkon, Schlierbach und Ufhusen. Mit 251,3 Prozent hat Rain den höchsten Wert.

Definition

Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags.

Bruttoschulden: Laufende Verbindlichkeiten zuzüglich der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und abzüglich der derivativen Finanzinstrumente und des Überschusses der Anschlussgebühren.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten