Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Ergebnisse

2020 liegen 36 Luzerner Gemeinden unter dem Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils von 10 Prozent. Diese Grenze ist allerdings nur für diejenigen Gemeinden relevant, die eine überdurchschnittliche Nettoschuld aufweisen. Dies trifft im Rechnungsjahr 2020 auf 20 Gemeinden zu. Für sie gilt die kantonale Vorgabe als nicht eingehalten. Die tiefsten Werte in dieser Gruppe weisen die Gemeinden Adligenswil (–11,8%), Kriens (5,0%) und Ebikon (5,8%) aus. Neu erfüllen die Gemeinden Entlebuch, Hochdorf, Hohenrain, Malters, Schongau und Wauwil die Anforderungen. Neu nicht mehr erfüllt werden diese hingegen von Adligenswil, Buchrain, Egolzwil, Luthern, Neuenkirch, Ruswil und Zell.

Das kantonale Mittel des Selbstfinanzierungsanteils liegt 2020 bei 10,9 Prozent. Dies ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert, der 10,4 Prozent betrug. Hohe Werte von 20 Prozent und mehr finden sich bei 5 Gemeinden: Weggis (28,1%), Horw (26,6%), Root (21,0%), Vitznau (20,2%) und Mauensee (20,1%). Von ihnen erzielt Root die grösste Veränderung: Der Selbstfinanzierungsanteil von Root hatte im Vorjahr noch bei 1,5 Prozent gelegen.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent des laufenden Ertrags.

Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten