Nettoverschuldungsquotient

Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde ein Nettovermögen hat. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.

Ergebnisse

Die höchsten Nettoverschuldungsquotienten weisen Kriens mit 156,2 Prozent und Wolhusen mit 152,1 Prozent aus. Beide Gemeinden halten damit den Grenzwert von 150 nicht ein. Werte zwischen 100 und 150 Prozent finden sich bei den 6 Gemeinden Emmen, Gettnau, Hasle, Reiden, Schlierbach und Schüpfheim. Die Gemeinden Emmen und Schlierbach, welche bereits 2018 den Wechsel auf HRM2 vollzogen haben und die Kennzahl 2019 also bereits zum zweiten Mal ausweisen, erfüllen neu den Grenzwert.

In der tiefsten Kategorie mit einem Wert von bis zu 50 Prozent befinden sich 60 Gemeinden. Von diesen haben 32 Gemeinden eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen), was zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten führt.

Definition

Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Daten