Nettoschuld pro Einwohner/in

Die Nettoschuld pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden das 2-Fache des kantonalen Mittels nicht übersteigen. Negative Werte bedeuten, dass eine Gemeinde ein Nettovermögen hat und somit keine Nettoschulden aufweist.

Ergebnisse

Sämtliche 5 HRM2-Testgemeinden weisen im Vergleich zu den Werten unter HRM1 im Jahr 2017 tiefere Nettoschulden aus. Mit 4′995 Franken Nettoschulden pro Person weist Emmen den höchsten Wert der HRM2-Gemeinden auf. Die zweithöchsten Nettoschulden pro Person der HRM2-Gemeinden hat Schlierbach mit 4′468 Franken. Nebikon hat die dritthöchsten Nettoschulden mit 2′421 Franken. Ermensee hat Nettoschulden im Umfang von 717 Franken pro Person. Mit einer Nettoschuld pro Einwohner/in von minus 80 Franken weist Buchrain ein Nettovermögen auf. Der Grenzwert dieser Finanzkennzahl ist abhängig vom kantonalen Mittel und kann für das Jahr 2018 nicht berechnet werden. Der bei den HRM1-Gemeinden als Referenz verwendete Vorjahreswert basiert auf der Rechnungslegung nach HRM1 und wird deswegen nicht als Referenzwert für die HRM2-Gemeinden verwendet.

Definition

Nettoschuld geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Daten