Betreuungsverhältnis obligatorische Schulstufen

Das Betreuungsverhältnis gibt Hinweise zu den Unterrichtsbedingungen auf den obligatorischen Schulstufen. Es wird von politischen Entscheiden bezüglich Klassengrösse sowie durch die Organisation der Ausbildung beeinflusst.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach rechts

Im Jahr 2024 werden im Kanton Luzern auf den obligatorischen Schulstufen 13,7 Schüler/innen pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrpersonen gezählt. Je jünger die Lernenden sind, desto höher ist die Betreuungsquote: Auf Kindergartenstufe betreute eine Lehrperson im Durchschnitt 17,4 Kinder, in den Sekundarschulen im Schnitt 11,2 Lernende.

Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2022–2024) mit dem Mittel der ersten drei Datenjahre (2015–2017) verglichen, zeigt sich keine wesentliche Veränderung im Betreuungsverhältnis auf obligatorischer Schulstufe.

Definition

Das Betreuungsverhältnis zeigt die Anzahl der Lernenden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Die Kennzahl umfasst die obligatorischen Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I) ohne Gymnasien und Sonderschulen. Assistenzen und Förderlehrpersonen sowie das Schulleitungspersonal werden nicht in die Berechnungen einbezogen.

Daten

Schweiz:

Obligatorische Schule: Betreuungsverhältnis

Analysen

LUSTAT Bildungsbericht (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Schulpersonal der obligatorischen Schulstufen

Aktualisiert: 27. März 2025