Kapitaldienstanteil

Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (= Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil soll gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden 15 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Die kantonalen Vorgaben zum Kapitaldienstanteil werden von allen Gemeinden erfüllt. Die Kapitaldienstanteile der Gemeinden liegen mehrheitlich in der Kategorie zwischen 5 und 10 Prozent. Den höchsten Wert weist die Gemeinde Vitznau mit 9,5 Prozent aus und liegt damit immer noch deutlich unter dem Grenzwert von 15 Prozent. Den tiefsten Wert zeigt die Gemeinde Honau mit 0,1 Prozent. Dieser tiefe Wert ist insbesondere auf geringe Abschreibungen zurückzuführen. Das Kantonsmittel liegt bei 6,2 Prozent und ist damit um einiges höher als der letztmals 2017 ausgewiesene Wert von 2,1 Prozent. Hier zeigt sich die Auswirkung der Aufwertung der Sachanlagen der Verwaltungsvermögen infolge des Wechsels zu HRM2, die zu höheren Abschreibungen (Kapitaldienst) führt.

Definition

Kapitaldienst in Prozent des laufenden Ertrags.

Kapitaldienst: Nettozinsaufwand zuzüglich Abschreibungen des Verwaltungsvermögens, Wertberichtigungen Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens und Abschreibungen von Investitionsbeiträgen.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten