Zinsbelastungsanteil I

Je höher der Anteil der Zinszahlungen an den Einnahmen ist, desto weniger Mittel stehen der Gemeinde zur Finanzierung anderer Aufgaben zur Verfügung. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Zinsbelastung der Gemeinden stark vom Zinsniveau abhängig ist. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll der Zinsbelastungsanteil I  4 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Die Zinsbelastung der Gemeinden ist stark von der Situation am internationalen Kapitalmarkt abhängig. Hohe allgemeine Zinsniveaus wie in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre sowie in den Jahren 2001 und 2002 haben die Belastung erhöht. In den letzten Jahren stand billige Liquidität jedoch in grosser Menge zur Verfügung, und der Franken war stark, sodass Anleger teilweise gar negative Renditen in Kauf nahmen. In dieser Tiefzinsphase gelang es den Luzerner Gemeinden insgesamt, die Zinsbelastung zu reduzieren. Ihr Zinsbelastungsanteil I lag von 2007 bis 2017 gesamthaft im negativen Bereich; für das Jahr 2018 kann aufgrund der Umstellung auf HRM2 das kantonale Mittel nicht berechnet werden. Wie bereits 2017 überschreitet auch im Jahr 2018 keine Gemeinde den Grenzwert von 4 Prozent. Den höchsten Wert weist 2018 die Gemeinde Inwil mit etwas über 1 Prozent auf. Dies entspricht einer Steigerung von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt weisen 21 Gemeinden einen positiven Zinsbelastungsanteil auf. Die tiefsten Zinsbelastungsanteile weisen Ballwil (–10%), Eschenbach (–9%) und Luzern (–5%) auf.

Definition

Nettozinsaufwand in Prozent des konsolidierten laufenden Ertrags.

Der Nettozinsaufwand besteht aus den Passivzinsen und dem Aufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens abzüglich der Vermögenserträge (ohne Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens).

Der konsolidierte laufende Ertrag ist der Bruttoertrag abzüglich interner Verrechnungen, durchlaufender Beiträge, Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Eigenkapital.

Daten