Kantonsfinanzen: Nettobelastung Umweltschutz und Raumordnung

Die Tätigkeiten des Kantons können verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Zum Aufgabenbereich Umweltschutz und Raumordnung gehören der Umweltschutz, der Schutz vor Naturgefahren, die Raumplanung etc.

Die Nettobelastung zeigt die Kosten dieses Aufgabenbereichs abzüglich der Erträge dieses Aufgabenbereichs. Die Kosten sind davon abhängig, wie umfangreich und wie teuer entsprechende Aufgaben sind. Den Kosten bestimmter Aufgaben können Einnahmen gegenüberstehen. Dies trifft zu, wenn sich andere Gemeinwesen, Private oder Unternehmen mit Beiträgen an einer Aufgabe beteiligen oder Entschädigungen für bezogene Leistungen bezahlen (aufgabenbezogene Transfererträge). Für gewisse Leistungen werden auch Gebühren erhoben oder es werden Waren verkauft (Entgelte). Die nach Abzug der Erträge verbleibenden Kosten werden durch Steuergelder (Fiskalerträge) und frei verwendbare Transfererträge (hauptsächlich Beiträge aus dem Finanzausgleich) bezahlt.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Aufgabenbereich Umweltschutz und Raumordnung bewegt sich die Nettobelastung seit 2013 zwischen 69 Franken (2013) und 35 Franken (2017). Die Schwankungen in den Ausgaben sind Ausdruck des Finanzbedarfs der jeweiligen laufenden Projekte. Im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 fällt die Nettobelastung tiefer aus als im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015.

Definition

Die Nettobelastung stellt die einem Aufgabenbereich zugeordneten Aufwände der Erfolgsrechnung abzüglich die dem Aufgabenbereich zuordenbaren Erträge der Erfolgsrechnung dar.

Bei der Nettobelastung des Kantons werden im Gegensatz zu den Gemeinden die internen Verrechnungen und Umlagen nicht berücksichtigt. Damit sind auch die Abschreibungen nicht enthalten, da diese (im Gegensatz zu den Gemeinden unter HRM2) zentral dem Aufgabenbereich Finanzen und Steuern zugeordnet und erst anschliessend auf die Aufgabenbereiche umgelegt werden.

Daten

Kantonsfinanzen: Nettobelastung nach Hauptfunktionen seit 1990

Aktualisiert: 8. November 2024