Finanzausgleich

Der Finanzausgleich umfasst einen partiellen Ausgleich der unterschiedlichen Einnahmen (Ressourcenausgleich) und Ausgaben der Gemeinden (Lastenausgleich) sowie einen Fonds für Sonderbeiträge. Lastenausgleich erhalten Gemeinden, die in topografischer oder soziodemografischer Hinsicht übermässige finanzielle Belastungen tragen. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ist dabei von Faktoren abhängig, die von den Gemeinden nicht beeinflusst werden können.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Rechnungsjahr 2022 gehörte die Stadt Luzern erstmals seit Einführung des Finanzausgleichs im Jahr 2002 nicht mehr zu den Nettoempfängerinnen (ohne Berücksichtigung Härteausgleich AFR18). Für die Jahre 2023 und 2024 setzt sich diese Entwicklung fort. Die Stadt wird im Rechnungsjahr 2024 einen Beitrag von 2,9 Millionen Franken zum Finanzausgleich leisten, das entspricht 35,22 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.

Diese Entwicklung geht im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurück: Auslaufende Besitzstände bis zum Finanzausgleich 2024 aus der Fusion mit der Gemeinde Littau, Anpassung des Kostenteilers im Ressourcenausgleich im Rahmen der AFR18 und die Zunahme des Mittelbedarfs für die Mindestausstattung. Zudem gewinnt die Stadt Luzern beim Finanzausgleich 2024 an Ressourcenstärke. Der Ressourcenindex 2024 der Stadt Luzern ist mit 135,72 Punkten so hoch wie seit 2015 nicht mehr.

Der Besitzstand aus der Fusion mit Littau ist mit dem Finanzausgleich 2024 vollständig ausgelaufen. Durch die Anpassung des Kostenteilers im Ressourcenausgleich übernehmen die Gemeinden seit 2020 neu 47 Prozent des Mittelbedarfs anstelle von bislang 25 Prozent. Beim Sozial- und Infrastrukturlastenausgleich stiegen die Beiträge an die Stadt Luzern um 1 Millionen Franken an.

Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2022–2024) mit dem Mittel der Datenjahre 2015–2017 verglichen, zeigt sich dass die Stadt Luzern von der Nettoempfängerin zur Nettozahlerin geworden ist.

Definition

Ressourcenausgleich: Finanzen fliessen vom Kanton und den finanzstarken Gemeinden in ein Ausgleichsgefäss und werden dann an die finanzschwächeren Gemeinden verteilt.

Lastenausgleich: Es gibt Gemeinden, die überdurchschnittliche Kosten aufweisen und diese nicht selber beeinflussen können wie etwa die topografische Lage oder die Bevölkerungsstruktur. Durch die finanziellen Mittel vom Kanton werden diese Gemeinen entlastet.

Daten

Stadt Luzern:

Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003

Kanton Luzern:

Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003 (PDF-Broschüre)

Gemeindeübersicht Kanton Luzern:

Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003

Aktualisiert: 9. Juni 2023