Kapitaldienstanteil

Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (= Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil soll gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden 15 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Der Kapitaldienstanteil der 5 HRM2-Testgemeinden bewegt sich in einem relativ engen Spektrum. Den höchsten Wert weist mit 8 Prozent Nebikon aus, den tiefsten mit 4 Prozent Ermensee. Sämtliche Testgemeinden halten den Grenzwert von höchstens 15 Prozent deutlich ein.

Definition

Kapitaldienst in Prozent des laufenden Ertrags.

Kapitaldienst: Nettozinsaufwand zuzüglich Abschreibungen des Verwaltungsvermögens, Wertberichtigungen Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens und Abschreibungen von Investitionsbeiträgen.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten