Einbürgerungen

Die Integration aller Bevölkerungsgruppen ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Die Einbürgerung ist Ausdruck der staatsbürgerlichen Integration und ermöglicht erst die volle politische Partizipation. Die Einbürgerungsquote widerspiegelt einerseits die Integrationsbereitschaft ausländischer Personen, weil die Einbürgerung mit Auflagen verbunden ist. Anderseits zeigt sich in der Einbürgerungspraxis auch die Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft, ausländische Personen politisch zu integrieren. Der Indikator zeigt den Anteil der ausländischen Bevölkerung, der eingebürgert wird.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Jahr 2022 erhielten 1,8 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Luzern das Schweizer Bürgerrecht. Im Mittel der drei jüngsten erhobenen Jahre 2020 bis 2022 ist die Einbürgerungsziffer wesentlich tiefer als im Mittel der Jahre 2013 bis 2015 zu Beginn der Referenzperiode.

Schweizweit beträgt die Einbürgerungsziffer 1,8 Prozent (2021).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach oben

Das Integrationsleitbild des Kantons Luzern beurteilt steigende Einbürgerungszahlen als Hinweis auf eine weitverbreitete gute Integration der Migrationsbevölkerung.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel rot

Die Abnahme der Einbürgerungsziffer wird entsprechend negativ beurteilt.

Definition

Die rohe Einbürgerungsziffer zeigt den Anteil derjenigen Personen, die in einem bestimmten Kalenderjahr das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, an der Anzahl der ausländischen Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) zu Beginn des selben Kalenderjahres.

Daten

Luzern:

Einbürgerungen nach Art und Nationalität seit 1993

Schweiz:

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Doppelbürgerschaft (BFS, Migration und Integration)

Rohe Einbürgerungsziffer (BFS, Migration und Integration)

Aktualisiert: 24. August 2023