Finanzkennzahlen Gemeinden

Die Finanzkennzahlen zeigen auf, wie sich die kommunalen Haushalte entwickeln. Sie dienen der Bevölkerung und den Behörden in Gemeinden und Kanton als Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Der Regierungsrat definiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für alle Finanzkennzahlen Bandbreiten, innerhalb derer eine gesunde Entwicklung der kommunalen Finanzhaushalte sichergestellt ist. Die Definition der geltenden Finanzkennzahlen, deren Grenzwerte wie auch das Vorgehen bei deren Übertretung schreibt die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) vor. Liegen kommunale Finanzkennzahlen ausserhalb der definierten Bandbreite, haben entsprechende Gemeinderäte diese Abweichung zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen aufzuzeigen bzw. umzusetzen.

Die Finanzkennzahlen werden jährlich auf Basis der Jahresrechnungen der Gemeinden aktualisiert. Die für ihre Berechnung benötigten Bevölkerungszahlen stammen aus der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamts für Statistik.

Nettoschuld fällt im Kantonsmittel in den negativen Bereich

Ab dem Rechnungsjahr 2022 gelten bei 4 der 8 Kennzahlen angepasste Regelungen für die Bandbreiten. Für die beiden Kennzahlen zur Nettoschuld pro Einwohner/in gelten neu feste, vom Kantonsmittel unabhängige Grenzwerte. Beim Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre und beim Selbstfinanzierungsanteil finden die Grenzwerte neu nur noch Anwendung, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in 1'500 Franken nicht übersteigt (bisher: das kantonale Mittel der Nettoschuld pro Einwohner/in). Diese Anpassungen erleichtern die Einhaltung der Vorgaben.

Im Kantonsmittel werden alle Vorgaben der Finanzkennzahlen problemlos eingehalten. Bei allen Kennzahlen zeigt sich im Mittel eine positive Entwicklung. Die Kennzahl Nettoschuld pro Einwohner/in und entsprechend die Kennzahl Nettoverschuldungsquotient fallen 2022 im Kantonsdurchschnitt sogar negativ aus – was der Fall ist bei vorliegendem Nettovermögen.

55 der 80 Luzerner Gemeinden erfüllen alle Vorgaben der Finanzkennzahlen vollständig. Im Vorjahr (nach alter Regelung) waren es 38 Gemeinden gewesen. 25 Gemeinden halten im Rechnungsjahr 2022 die Anforderungen von mindestens 1 Kennzahl nicht ein. 18 Gemeinden erfüllen die Vorgaben von 2 oder mehr Kennzahlen nicht. Maximal werden die Vorgaben von 4 der 8 Kennzahlen nicht eingehalten. Davon betroffen sind 2022 die Gemeinden Doppleschwand, Eschenbach, Knutwil und Wolhusen.

Von den fünf bevölkerungsstärksten Luzerner Gemeinden halten 2022 Luzern und Horw alle Vorgaben der Finanzkennzahlen ein. Die Gemeinden Emmen und Kriens weisen zu hohe Werte bei den Nettoschulden (mit und ohne Spezialfinanzierungen) aus. Ebikon kann die Anforderungen bei den Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre und Selbstfinanzierungsanteil nicht einhalten.

Die Vorgaben von 4 der 8 Kennzahlen werden 2022 von den Gemeinden sehr gut eingehalten: Beim Zinsbelastungs- und dem Kapitaldienstanteil liegt keine der Luzerner Gemeinden über den definierten Höchstgrenzen. Beim Nettoverschuldungsquotienten und beim Bruttoverschuldungsanteil liegen jeweils 2 Gemeinden über dem Grenzwert. Anders sieht es beim Selbstfinanzierungsanteil aus: Hier liegen 38 Gemeinden unter dem definierten Grenzwert von mindestens 10 Prozent. Da dieser Grenzwert allerdings nur relevant ist, falls die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt, liegt die Anzahl Gemeinden, welche die Anforderungen nicht erfüllen, mit 12 wesentlich tiefer. Analog verhält es sich mit der Kennzahl Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre, bei der die gleiche Nebenbedingung gilt: 17 Gemeinden liegen unter dem Grenzwert von 80 Prozent, wovon aber nur 9 Gemeinden eine Verschuldung über 1'500 Franken pro Einwohner/in aufweisen. Somit sind es die Anforderungen der Kennzahlen zur Nettoschuld mit und ohne Spezialfinanzierungen, welche insgesamt am schlechtesten erfüllt werden (mit 13 bzw. 17 Gemeinden über dem Grenzwert).

Finanzkennzahlen nach HRM2

In den Rechnungsjahren 2018 und 2019 fand die Umstellung vom harmonisierten Rechnungslegungsmodell 1 (HRM1) auf HRM2 statt. 2018 hatten im Kanton Luzern 5 Testgemeinden (Buchrain, Emmen, Ermensee, Nebikon und Schlierbach) nach HRM2 gebucht. Die restlichen Gemeinden folgten im Rechnungsjahr 2019 nach. Mit HRM2 wurden neue Finanzkennzahlen eingeführt (Bruttoverschuldungsanteil und Nettoschuld pro Einwohner/in ohne Spezialfinanzierungen). Der Zinsbelastungsanteil II wird unter HRM2 nicht mehr verwendet. Der Verschuldungsgrad wird mit dem rechnerisch ähnlichen Nettoverschuldungsquotienten weitergeführt. Zudem wurden die Berechnungsmethoden der Finanzkennzahlen angepasst.