Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung
Eine Erwerbsarbeit trägt zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts bei, sie fördert die Sinnstiftung und die soziale Integration. Die Beteiligung auf dem Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Beobachtete Entwicklung
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68,7 Prozent aller Personen im Kanton Luzern, die an einer im Alltag einschränkenden Behinderung oder Krankheit leiden, bewegen sich im Jahr 2018 als Erwerbspersonen (Erwerbstätige oder Erwerbslose) aktiv auf dem Arbeitsmarkt. Im Vergleich zu 2010 ist eine wesentliche Zunahme zu beobachten, die jedoch noch innerhalb des statistischen Unschärfebereichs liegt. Sie ist deshalb nicht als eindeutige Entwicklung zu interpretieren. Die Erwerbsbeteiligung von Personen ohne körperliche oder psychische Beeinträchtigung liegt mit 89,5 Prozent deutlich höher als diejenige von Personen mit einer Behinderung. Schweizweit beträgt die Erwerbsquote von Menschen mit einer Behinderung 73,0 Prozent und die Erwerbsquote von Menschen ohne eine Behinderung 87,9 Prozent (2015). |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Die beobachtete Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit einer Behinderung liegt innerhalb des statistischen Unschärfebereichs, sodass zur Zeit keine statistisch gesicherte eindeutige Beurteilung vorgenommen werden kann. |
Definition
Der Indikator zeigt den Anteil der Erwerbspersonen mit einer Behinderung an allen Personen im Erwerbsalter (15-64 Jahre) mit einer Behinderung. Als Erwerbspersonen gelten Personen, die erwerbstätig (d.h. mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen) oder erwerbslos sind (d.h. aktiv auf Stellensuche). Als Menschen mit Behinderung werden Personen bezeichnet, die an einer Krankheit oder Behinderung leiden, die sie im Alltag einschränkt.
Der angegebene Schweizer Vergleichswert beruht auf der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen des BFS.
Daten
Schweiz:
Analysen
LUSTAT (2013): Sozialbericht des Kantons Luzern 2013 (vgl. Kap. 7 Gesundheit und Behinderung)