Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung

Die Beteiligung auf dem Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglicht, Arbeitsfähigkeiten und Kompetenzen zur Geltung zu bringen, Kontakte zu knüpfen, die berufliche und soziale Identität zu stärken sowie an der Gesellschaft teilzuhaben, in der die sozialen Rollen der Erwachsenen weitgehend durch die produktive und bezahlte Arbeit bestimmt werden. Der Indikator zeigt den Anteil der Menschen mit Behinderung, die sich auf dem Arbeitsmarkt bewegen. Er misst damit deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach rechts

73 Prozent aller Personen im Kanton Luzern, die an einer im Alltag einschränkenden Behinderung oder Krankheit leiden, bewegen sich im Jahr 2022 als Erwerbspersonen (Erwerbstätige oder Erwerbslose) aktiv auf dem Arbeitsmarkt. 2022 ist im Vergleich zu 2013 keine wesentliche Veränderung zu beobachten. Die Erwerbsbeteiligung von Personen ohne körperliche oder psychische Beeinträchtigung liegt mit 90 Prozent deutlich höher als diejenige von Personen mit einer Behinderung.

Schweizweit beträgt die Erwerbsquote von Menschen mit einer Behinderung 68 Prozent und die Erwerbsquote von Menschen ohne eine Behinderung 82 Prozent (2019).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach oben

Das Behindertengleichstellungsgesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit einer Behinderung erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel orange

Es ist keine wesentliche Veränderung zu beobachten. Erwünscht wäre eine Zunahme.

Definition

Der Indikator zeigt den Anteil der Erwerbspersonen mit einer Behinderung an allen Personen im Erwerbsalter (15–64 Jahre) mit einer Behinderung. Als Erwerbspersonen gelten Personen, die erwerbstätig (d.h. mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen) oder erwerbslos sind (d.h. aktiv auf Stellensuche). Als Menschen mit Behinderung werden Personen bezeichnet, die an einer Krankheit oder Behinderung leiden, die sie im Alltag einschränkt.

Der angegebene Schweizer Vergleichswert beruht auf der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen des BFS.

Daten

Schweiz:

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Arbeitsmarktstatus (BFS, Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung)

Analysen

LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021 (vgl. 3. Teil Menschen im Erwerbsalter)

BFS (2020): Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Aktualisiert: 16. Juni 2023