Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Ergebnisse

Mit einem Selbstfinanzierungsanteil von 10 Prozent erreicht Ermensee den höchsten Wert unter den 5 HRM2-Testgemeinden. Den tiefsten Wert weist Emmen mit knapp 3 Prozent auf. Der Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils stützt auf das kantonale Mittel der Nettoschulden ab. Dieses aber lässt sich aufgrund der Umstellung auf HRM2 für das Übergangsjahr 2018 nicht berechnen. Deshalb lassen sich bei den 5 HRM2-Testgemeinden etwaige Grenzwertüberschreitungen nicht feststellen. Allerdings ist es unter den 5 Testgemeinden allein die Gemeinde Ermensee, die einen Selbstfinanzierungsanteil von über 10 Prozent erreicht. Nebikon liegt mit 9 Prozent knapp darunter.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent des laufenden Ertrags.

Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten