Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau (potenzielle Lohndiskriminierung)

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sollten sich unter anderem durch die Wirtschaftsbranche, die Bildungsqualifikation, den Beschäftigungsgrad oder die Arbeitsposition erklären lassen. Wenn Lohnunterschiede nicht durch diese Faktoren erklärt werden können, kann von potenzieller Lohndiskriminierung gesprochen werden. Diskriminierung ist eine illegitime Form der Benachteiligung und widerspricht der gesetzlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Lohndiskriminierung kann Frauen und ihren Familien sowohl kurz- als auch langfristig schaden, da eine niedrigere Entlöhnung sich auch auf die Sozialversicherungen und die Rentenhöhe auswirkt. Der Indikator zeigt den nicht erklärbaren Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Jahr 2022 verdienen Frauen im Kanton Luzern für die gleiche Arbeit und unter vergleichbaren Bedingungen 6,9 Prozent weniger als Männer. Das entspricht einem Betrag von 459 Franken pro Monat. Der nicht erklärbare Lohnunterschied hat im Vergleich zu 2012 abgenommen. Damals hatte die potenzielle Lohndiskriminierung 9,1 Prozent betragen. Im Jahr 2018 war der nicht erklärbare Lohnunterschied mit 12,2 Prozent noch höher gewesen.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach unten

Gemäss Bundesverfassung darf niemand diskriminiert werden, namentlich nicht wegen des Geschlechts. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Im Kanton Luzern wurde das Gesetz über die Förderung der Gleichstellung (SRL024) geschaffen und bezweckt die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Regierungsrat fördert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form von direkter oder indirekter Diskriminierung ein.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Die abnehmende Entwicklung des Lohnunterschieds wird positiv beurteilt.

Definition

Mittels Regressionsanalyse kann der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in einen erklärbaren und einen nichterklärbaren (potenziell diskriminierenden) Anteil zerlegt werden. Als erklärende Faktoren für Lohnunterschiede werden in der Regressionsanalyse berücksichtigt: Qualifikationsmerkmale (Alter und Qualifikation), arbeitsplatzbezogene Merkmale (berufliche Stellung, Kompetenzniveau, Arbeitspensum) und unternehmensspezifische Merkmale (Unternehmensgrösse). Nicht in der Regressionsanalyse enthalten– da entsprechende Daten in der Lohnstrukturerhebung nicht erhoben werden - sind Qualifikationsmerkmale wie Berufserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse oder Führungserfahrungen, sowie auch stellenbezogene Merkmale wie Stress oder Arbeitszeitflexibilität. Der nichterklärbare Lohnunterschied ist folglich lediglich als potenzielle Lohndiskriminierung zu interpretieren.  

Zur Berechnung der potenziellen Lohndiskriminierung wird der Betrag des unerklärten Lohnunterschieds ins Verhältnis zum Bruttomedianlohn der Männer gesetzt; das Ergebnis zeigt, wie viel eine Frau bei gleichen Voraussetzungen weniger verdient als ein Mann.

Daten

Luzern:

Erwerbsleben

Schweiz:

Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern (BFS, Monet 2030)

Gleichstellung von Frau und Mann: Löhne (BFS)

Analysen

LUSTAT (2022): Löhne im Kanton Luzern

LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021 (vgl. Kap. 5 Menschen im Erwerbsalter)

BFS (2023): Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2020

BFS (2019): Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann

Aktualisiert: 19. März 2024