Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in
Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 3'000 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 1.4.2022).
Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.
Ergebnisse
64 der 79 Luzerner Gemeinden liegen 2024 mit ihrer Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 3'000 Franken und erfüllen damit die Vorgaben. 15 Gemeinden liegen über dem Grenzwert. Die höchste Nettoverschuldung ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in weisen Knutwil (6'919 Fr.), Sursee (6'353 Fr.) und Schlierbach (5'602 Fr.) aus. Negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen können 26 Gemeinden vorweisen. Über das höchste Nettovermögen ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in verfügt Vitznau mit 8'241 Franken. Das kantonale Mittel der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in hat auch 2024 weiter abgenommen und kommt auf 147 Franken zu liegen.
Definition
Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung
