Betreuungsverhältnis an Luzerner Hochschulen
Das Betreuungsverhältnis an Luzerner Hochschulen gibt Hinweise zu den Studienbedingungen im Kanton Luzern. Die Betreuungsverhältnisse sind je nach Hochschultyp und Studienfach sehr unterschiedlich, dies auch, weil die Unterrichts- und Lernformen verschieden sind.
Beobachtete Entwicklung
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2024 beträgt die Betreuungsquote an den drei Luzerner Hochschulen 9,0 Studierende pro Vollzeitäquivalent des in der Lehre tätigen akademischen Personals. Die Betreuungsquote hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen, und liegt im gewünschten Bereich. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Über alle drei Luzerner Hochschulen soll das Betreuungsverhältnis bei 9,0 Studierenden pro in der Lehre tätiges akademisches Personal (VZÄ) stabil bleiben; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen. Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien: |
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Die beobachtete gemittelte Zahl der Studierenden pro in der Lehre tätiges akademisches Personal (VZÄ) liegt im gewünschten Bereich. Die Beurteilung fällt positiv aus. |
Definition
Der Indikator setzt die Anzahl der Voll- und Teilzeitstudierenden an den Luzerner Hochschulen ins Verhältnis zum in der Lehre tätigen akademischen Personal (Professoren/-innen, Dozenten/-innen, wissenschaftl. Mitarbeitende, Assistierende) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Das Departement Informatik der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz), das seit dem Studienjahr 2016/2017 den Standort in Rotkreuz (ZG) hat, wird mitberücksichtigt.
Daten
Luzern:
Personen und Vollzeitäquivalente der Tertiärstufe A seit 2014
Schweiz:
Analysen
Luzern:
LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Hochschulpersonal
Schweiz:
Bundesamt für Statistik (2024): Hochschulstatistik 2022 (vgl. Kapitel 4.6 Betreuungsverhältnis)
Aktualisiert: 16. Februar 2026
