Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 eingeführt.
Ergebnisse
Von den 80 Luzerner Gemeinden überschreiten im Rechnungsjahr 2022 einzig Oberkirch (217,1%) und Eich (211,1%) den Grenzwert des Bruttoverschuldungsanteils von 200 Prozent. Die Gemeinde Rain, die im Vorjahr ebenfalls über dem Grenzwert gelegen hatte, hält die Finanzkennzahl mit 196,4 Prozent neu ein. Der Kantonsdurchschnitt liegt bei 96,9 Prozent. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozentpunkte. Den tiefsten Wert weist mit 24,9 Prozent wie bereits im Vorjahr Romoos aus.
Definition
Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags.
Bruttoschulden: Laufende Verbindlichkeiten zuzüglich der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und abzüglich der derivativen Finanzinstrumente und des Überschusses der Anschlussgebühren.
Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.
