Wohnraumunterversorgung
Ein ausreichender Wohnraum gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Rückzugsmöglichkeiten sind beim häuslichen Zusammenleben wichtig und fördern das allgemeine Wohlbefinden.
Beobachtete Entwicklung
|
Im Jahr 2017 leben 5,9 Prozent der Bevölkerung in einer Wohnung, die weniger als ein Zimmer pro Person aufweist. Im Vergleich zu 2010 ist eine Abnahme zu beobachten, die jedoch noch innerhalb des statistischen Unschärfebereichs liegt. Sie ist deshalb nicht als eindeutige Entwicklung zu interpretieren. Bei Ausländerinnen und Ausländern sind 16,1 Prozent, bei Schweizerinnen und Schweizern 3,6 Prozent von einer Überbelegung betroffen. Schweizweit leben 7,6 Prozent der Bevölkerung in einer als überbelegt geltenden Wohnung (2017). |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
|
Die beobachtete Abnahme liegt innerhalb des statistischen Unschärfebereichs, sodass zur Zeit keine statistisch gesicherte eindeutige Beurteilung vorgenommen werden kann. |
Definition
Der Indikator Wohnraumunterversorgung misst den Anteil der Personen in überbelegten Wohnungen an der Wohnbevölkerung. Als überbelegt gelten Wohnungen mit weniger als einem Zimmer pro Haushaltsperson. In der Grundgesamtheit berücksichtigt werden Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren und Wohnungen mit bekannter Zimmeranzahl.
Analysen
LUSTAT (2013): Sozialbericht Kanton Luzern 2013 (vgl. Kap. 6 Wohnen und soziale Netze)