Wohnraumunterversorgung

Die Wohnung bildet den wichtigsten privaten Raum in unserer Lebensgestaltung. Sie ist somit ein zentraler Faktor für die Lebensqualität. Die Wohnsituation verändert sich in der Regel mehrmals im Lauf des Lebens. Dabei sind die familiale Lebenssituation sowie das Einkommen bestimmende Einflussfaktoren. Der Indikator gibt an, wie viele Personen in einer überbelegten Wohnung leben und weist dadurch auf die Wohnraumversorgungsqualität hin.

Beobachtete Entwicklung

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Im Jahr 2021 leben 6 Prozent der Bevölkerung in einer Wohnung, die weniger als ein Zimmer pro Person aufweist. Im Vergleich zu 2012 ist eine wesentliche Abnahme zu beobachten. Bei den Ausländerinnen und Ausländern liegt der Anteil der Personen in einer überbelegten Wohnung deutlich höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern.

Schweizweit leben 7,4 Prozent der Bevölkerung in einer als überbelegt geltenden Wohnung (2021).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

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Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Eine angemessene Wohnraumversorgung dient der Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention, wie das Gesundheitsgesetz sie bezweckt.

Wünschenswert ist die rückläufige Entwicklung der von Wohnungsüberbelegung betroffenen Personen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Die beobachtete Abnahme der Wohnungsüberbelegung ist positiv zu beurteilen.

Definition

Der Indikator Wohnraumunterversorgung misst den Anteil der Personen in überbelegten Wohnungen an der Wohnbevölkerung. Als überbelegt gelten Wohnungen mit weniger als einem Zimmer pro Haushaltsperson. In der Grundgesamtheit berücksichtigt werden Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren und Wohnungen mit bekannter Zimmeranzahl.

Analysen

LUSTAT (2021): Sozialbericht Kanton Luzern 2021 (vgl. Teil 3 Menschen im Erwerbsalter)

Aktualisiert: 25. April 2023