Fiskalertrag pro Kopf
Bund, Kantone und Gemeinden erheben Steuern. Diese Einnahmen werden verwendet, um die den öffentlichen Körperschaften übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Der Fiskalertrag pro Kopf entspricht dem Ertrag aus den direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der Sondersteuern und der Besitz- und Aufwandsteuern.
Beobachtete Entwicklung
Die Fiskalerträge der Stadt Luzern haben sich von 3'864 Franken pro Einwohner/in (2019) auf 4'954 Franken pro Einwohner/in im Jahr 2022 erhöht. Gegenüber dem Vorjahr nahmen 2022 die Fiskalerträge leicht ab (–106 Fr./Einw.). Dieser Rückgang ist vor allem den juristischen Personen geschuldet. Der Anteil der Steuern der natürlichen Personen betrug 67,7 Prozent (kantonales Mittel: 79,5 Prozent), derjenige der juristischen Personen 21,3 Prozent (kantonales Mittel: 12,9 Prozent). |
Definition
HRM2: Der Fiskalertrag entspricht dem Ertrag der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der Sondersteuern und der Besitz- und Aufwandsteuern. Zu den Sondersteuern werden die Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Erbschaftssteuern und Nachkommenserbschaftssteuern gerechnet.
HRM1: Dem Fiskalertrag gemäss HRM2 entsprechen in HRM1 die Erträge aus den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Sondersteuern gemäss HRM1 (Personalsteuern und Liegenschaftssteuern), den Vermögensgewinnsteuern (Grundstückgewinnsteuern und Lotteriegewinnsteuern), den Handänderungssteuern, den Erbschaftssteuern und den Besitz- und Aufwandssteuern. Die Personalsteuern werden unter HRM2 zu den direkten Steuern gezählt. Die Liegenschaftssteuern wurden im Jahr 2015 abgeschafft. Die Eingänge abgeschriebener Sondersteuern wurden unter HRM1 unter den Einkommens- und Vermögenssteuern verbucht und unter HRM2 neu unter den Sondersteuern.
Daten
Stadt Luzern:
Fiskalertrag nach Arten (in Franken) seit 2018
Kanton Luzern:
Fiskalertrag nach Arten (in Franken) seit 2018
Aktualisiert: 29. August 2023