Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt (Version vom 01.01.2018–31.03.2022). Der Selbstfinanzierungsgrad wird über 5 Jahre berechnet, da die jährlichen Werte insbesondere in kleinen Gemeinden erheblichen Schwankungen unterliegen. 2019 bis 2022 wird die Berechnung des 5-Jahres-Durchschnitts mit Daten nach HRM1 vervollständigt.
Ergebnisse
Im Rechnungsjahr 2021 weisen 14 der 80 Luzerner Gemeinden einen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre von unter 80 Prozent und eine Nettoschuld pro Einwohner/in über dem Kantonsdurchschnitt aus. Damit können sie die Vorgaben bei dieser Kennzahl nicht einhalten. Neu in dieser Gruppe sind die Gemeinden Adligenswil, Ettiswil, Greppen, Knutwil, Neuenkirch und Triengen. Nicht mehr zu dieser Gruppe gehören hingegen Egolzwil, Emmen, Geuensee und Schüpfheim. Einen Selbstfinanzierungsgrad von unter 80 Prozent, jedoch verbunden mit einer unterdurchschnittlichen Nettoschuld, weisen 4 Gemeinden aus. Für diese Gemeinden ist damit der Grenzwert nicht von Bedeutung.
Einen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre von 100 Prozent und mehr weisen 51 Gemeinden aus. Darunter sind 29 Gemeinden mit einem hohen Selbstfinanzierungsgrad von 150 Prozent und mehr. Inwil weist sogar einen Selbstfinanzierungsgrad von über 200'000 Prozent aus. Dies deshalb, weil Inwil in den Jahren 2017, 2018 und 2019 negative Nettoinvestitionen ausgewiesen hatte bei gleichzeitig hoher Selbstfinanzierung. Somit resultieren im 5-Jahres-Mittel sehr tiefe Nettoinvestitionen und eine hohe Selbstfinanzierung, was zu einem entsprechend hohen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre führt. Ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent ermöglicht einer Gemeinde einen Schuldenabbau. Im kantonalen Durchschnitt liegt diese Kennzahl 2021 bei 112,9 Prozent. Das sind 4,7 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Spezialfälle
Bei negativer Selbstfinanzierung wird in obenstehendem Kartogramm der Selbstfinanzierungsgrad negativ ausgewiesen. Der Grenzwert gilt in diesem Fall als nicht eingehalten, wenn zusätzlich die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt. Bei negativen Nettoinvestitionen und gleichzeitig positiver Selbstfinanzierung gilt der Grenzwert als eingehalten. In diesem Fall wird die entsprechende Gemeinde im Kartogramm dunkelgrau eingefärbt. Bei sehr tiefen, positiven Nettoinvestitionen kann der Selbstfinanzierungsgrad auf über 1'000 Prozent steigen.
Definition
Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen.
Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden.
Nettoinvestitionen: Saldo zwischen Investitionsausgaben und -einnahmen.