Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil beschreibt die Investitionskraft einer Gemeinde. Er zeigt an, welcher Anteil des gesamten Ertrags für die Finanzierung von Investitionen oder zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden kann. Werte unter 10 Prozent weisen auf eine schwache Investitionskraft hin; als erstrebenswert gelten Werte über 20 Prozent („Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden“ der Finanzaufsicht Gemeinden des Kantons Luzern). Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden soll sich der Selbstfinanzierungsanteil auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in das kantonale Mittel übersteigt.

Ergebnisse

2018 weisen 40 der 78 Luzerner HRM1-Gemeinden einen Selbstfinanzierungsanteil von weniger als 10 Prozent auf. Die tiefsten Werte weisen die Gemeinden Gettnau (–3%), Root (–3%) und Ebersecken (–2%) auf. Die Selbstfinanzierung jeder dieser 3 Gemeinden ist negativ. Ebersecken ist damit seit 2014 zum fünften Mal in Folge in der Situation einer negativen Selbstfinanzierung. Zu beachten ist, dass Root ein Nettovermögen aufweist (1′303 Franken pro Person) und der Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils dieser Gemeinde dadurch als eingehalten gilt. Wird das kantonale Mittel der Nettoschuld pro Einwohner/in von 2017 als Referenz genommen (1′950 Fr.), unterschreiten 12 Gemeinden den Grenzwert. Einen Wert von über 20 Prozent weisen die Gemeinden Mauensee (25%), Meierskappel (23%), Horw (23%), Aesch (21%) und Sursee (20%) auf.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent des konsolidierten laufenden Ertrags.

Die Selbstfinanzierung bezeichnet die Summe der Nettoeinlagen (Einlagen abzügl. Entnahmen) in Spezialfinanzierungen und Eigenkapital sowie der Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und dem Bilanzfehlbetrag. Verwendet wird dafür auch der Begriff Cashflow.

Der konsolidierte laufende Ertrag ist der Bruttoertrag abzüglich interner Verrechnungen, durchlaufender Beiträge, Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Eigenkapital.

Daten