Selbstfinanzierungsgrad

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt. Der Selbstfinanzierungsgrad wird über 5 Jahre berechnet, da die jährlichen Werte insbesondere in kleinen Gemeinden erheblichen Schwankungen unterliegen. 2019 bis 2022 wird die Berechnung des 5-Jahres-Durchschnitts mit Daten nach HRM1 vervollständigt.

Ergebnisse

Buchrain weist mit 203 Prozent den höchsten Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre der HRM2-Gemeinden auf. Der Selbstfinanzierungsgrad wird bei Ermensee nicht ausgewiesen, weil dessen Nettoinvestitionen in den letzten 5 Jahren insgesamt negativ waren. Der Grenzwert gilt in diesem Fall als eingehalten. Da für das Jahr 2018 aufgrund der Umstellung auf HRM2 in 5 Testgemeinden kein kantonales Mittel der Nettoschuld pro Einwohner/in berechnet werden kann, lassen sich etwaige Grenzwertübertretungen beim Selbstfinanzierungsgrad nicht feststellen. Die Gemeinden Emmen (31%), Schlierbach (51%) und Nebikon (74%) liegen allerdings unter 80 Prozent. Wird lediglich der Selbstfinanzierungsgrad des Jahres 2018 betrachtet, ist Emmen (58%) die einzige der 5 Testgemeinden, welche unter 80 Prozent liegt.

Spezialfälle

Bei negativer Selbstfinanzierung wird in der Karte der Selbstfinanzierungsgrad negativ ausgewiesen. Der Grenzwert gilt in diesem Fall als nicht eingehalten, wenn zusätzlich die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt. Bei negativen Nettoinvestitionen und gleichzeitig positiver Selbstfinanzierung gilt der Grenzwert als eingehalten. In diesem Fall wird die entsprechende Gemeinde in der Karte dunkelgrau eingefärbt. Bei sehr tiefen, positiven Nettoinvestitionen kann der Selbstfinanzierungsgrad auf über 1'000 Prozent steigen.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen.

Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden.

Nettoinvestitionen: Saldo zwischen Investitionsausgaben und -einnahmen.

Daten