Selbstfinanzierungsgrad

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt. Der Selbstfinanzierungsgrad wird über 5 Jahre berechnet, da die jährlichen Werte insbesondere in kleinen Gemeinden erheblichen Schwankungen unterliegen. 2019 bis 2023 wird die Berechnung des 5-Jahres-Durchschnitts mit Daten nach HRM1 vervollständigt.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach unten

Im Rechnungsjahr 2023 weist die Stadt Luzern einen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre von 154,7 Prozent aus. Somit wird der Grenzwert von 80 Prozent eingehalten. Im kantonalen Durchschnitt beträgt die Kennzahl 126,9 Prozent. Verglichen mit dem Jahr 2019 ist der Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre der Stadt Luzern gesunken, in den letzten vier Jahre jedoch konstant geblieben.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen

Daten

Stadt Luzern:

Gemeinderechnungen HRM2: Finanzkennzahlen seit 2018

Kanton Luzern:

Gemeinderechnungen HRM2: Finanzkennzahlen seit 2018

Gemeindeübersicht Kanton Luzern:

Gemeinderechnungen HRM2: Finanzkennzahlen seit 2018

Analysen

Kennzahl Luzerner Gemeinden: Selbstfinanzierungsgrad

Aktualisiert: 27. August 2024