Übertritt auf Sekundarstufe II

Nach der obligatorischen Schule beginnen die Lernenden grossmehrheitlich eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II. Der Übergang von der obligatorischen in die nachobligatorische Ausbildung stellt eine wichtige Weichenstellung dar. Je nach Vorbildung, Neigungen und Fähigkeiten stehen im Anschluss an die obligatorische Schulzeit unterschiedliche Ausbildungen zur Auswahl. Während die Bildungsgänge der beruflichen Grundbildung (Lehre) in erster Linie auf die Ausübung eines Berufs vorbereiten, vermitteln die allgemeinbildenden Bildungsgänge (Gymnasium, Fachmittelschule) Wissen im Hinblick auf eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe. Für Jugendliche, die im Anschluss an die obligatorische Schulzeit über keine Anschlusslösung verfügen, gibt es verschiedene Brückenangebote.

Stellvertretend für den Übertritt in die verschiedenen Ausbildungswege wird der Übergang von der Sekundarstufe I in die berufliche Grundbildung betrachtet.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Zeichen ähnlich

Die Übertrittsquote von der obligatorischen Schulzeit in die berufliche Grundbildung liegt im Jahr 2020 bei 74,5 Prozent und damit leicht tiefer wie im Vorjahr. Der Anteil der jungen Frauen, die in eine berufliche Grundbildung eintreten, ist mit 67,8 Prozent geringer als der Anteil der jungen Männer (80,8%).

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Zeichen ähnlich

Die anteilmässige Verteilung der Lernenden auf die verschiedenen Bildungswege der Sekundarstufe II soll stabil bleiben. Das gilt auch für die Übertrittsquote in die berufliche Grundbildung, die stabil bei einem Wert von 75,0 Prozent bleiben soll; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Die Übertrittsquote von der Sekundarstufe I in die berufliche Grundbildung liegt im gewünschten Bereich. Die Beurteilung fällt positiv aus.

Definition

Der Indikator zeigt den Anteil der Lernenden, die nach Abschluss der Sekundarstufe I im Kanton Luzern innerhalb des gleichen oder des nächsten Jahres in eine betrieblich oder schulisch organisierte berufliche Grundbildung eintreten (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder eidg. Berufsattest EBA). Die Grundgesamtheit bilden alle Eintritte in eine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II (ohne Lernende, die noch nicht in eine nachobligatorische Ausbildung eingetreten sind).

Daten

Schweiz:

Übergang in die Sekundarstufe II

Ausbildungswahl auf der Sekundarstufe II

Analysen

LUSTAT (2017): Bildungsverläufe im Kanton Luzern

Aktualisiert: 19. Januar 2024