Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen, sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert. Den höchsten Wert der 5 HRM2-Testgemeinden weist Emmen mit 5′539 Franken aus, den tiefsten Buchrain mit 423 Franken. Nebikon weist die grösste Differenz zwischen den Nettoschulden pro Einwohner/in mit und ohne Spezialfinanzierungen auf, was auf relativ umfangreiche Spezialfinanzierungen im Eigenkapital zurückzuführen ist. Auch bei der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen lässt sich kein Grenzwert berechnen, da dieser abhängig vom kantonalen Mittel ist, das sich aufgrund der Umstellung auf HRM2 für das Jahr 2018 nicht berechnen lässt.

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Spezialfinanzierungen: Gemäss dem Handbuch zum Finanzhaushalt der Gemeinden ist eine Spezialfinanzierung die Zweckbindung von Entgelten zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch die Eigenwirtschafts- oder Zuschussbetriebe. Spezialfinanzierungen werden in der Bilanz ausgewiesen und brutto über die Erfolgsrechnung verbucht.

Daten