AHV-Rentner/innen
Durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze wird der Anspruch auf eine Altersrente begründet. Beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils haben Versicherte Anrecht auf eine Hinterlassenenrente in Form einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Die AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche Säule.
Beobachtete Entwicklung
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2023 bezogen im Kanton Luzern 82'247 Personen eine Altersrente (+2,3% gegenüber Vorjahr). 800 Personen bezogen eine Zusatzrente (+7,4%), 3'182 Personen eine Hinterlassenenrente (–1,1%). Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2021–2023) mit dem Mittel der Datenjahre 2014–2016 verglichen, zeigt sich eine wesentliche Zunahme der Bezüger/innen einer Altersrente um 16,1 Prozent. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die demografische Alterung zurückzuführen. |
Definition
Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr eine Altersrente der AHV bezogen.
Daten
Kanton Luzern:
Kennzahlen der sozialen Sicherheit
Schweiz:
Analysen
BFS (2024): AHV-Statistik 2023
Aktualisiert: 10. Februar 2025