Gemeindefinanzen: Nettobelastung Allgemeine Verwaltung
Die Tätigkeiten einer Gemeinde können verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Zum Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung gehören die Legislative (Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament, Kommissionen u.a.), die Exekutive (Gemeinderat, Stadtrat u.a.), die allgemeinen Dienste (Finanzverwaltung, Steuerverwaltung u.a.), die Verwaltungsgebäude etc.
Die Nettobelastung zeigt die Kosten dieses Aufgabenbereichs abzüglich der Erträge dieses Aufgabenbereichs. Die Kosten sind davon abhängig, wie umfangreich und wie teuer entsprechende Aufgaben sind. Den Kosten bestimmter Aufgaben können Einnahmen gegenüberstehen. Dies trifft zu, wenn sich andere Gemeinwesen, Private oder Unternehmen mit Beiträgen an einer Aufgabe beteiligen oder Entschädigungen für bezogene Leistungen bezahlen (aufgabenbezogene Transfererträge). Für gewisse Leistungen werden auch Gebühren erhoben oder es werden Waren verkauft (Entgelte). Die nach Abzug der Erträge verbleibenden Kosten werden durch Steuergelder (Fiskalerträge) und frei verwendbare Transfererträge (hauptsächlich Beiträge aus dem Finanzausgleich) bezahlt.
Beobachtete Entwicklung
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Die Entwicklung der Nettobelastung pro Einwohner/in im Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung zeigt zwischen 2019 (Einführung von HRM2) und 2021 eine Abnahme und stagniert im Jahr 2022. Der Sprung vom Jahr 2019 auf 2020 hat einen buchhalterischen Hintergrund. Mit der Einführung von HRM2 im Jahr 2019 waren noch nicht konsequent bei allen Gemeinden die Kostenstellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung umgelegt worden. Es verblieben nicht ausgeglichene Kosten in den Kostenstellen von rund 58 Franken pro Einwohner/in, die teils anderen Aufgabenbereichen hätten belastet werden müssen. Ab dem Jahr 2020 wurden alle Umlagen vorgenommen. Im Jahr 2023 ist die Nettobelastung pro Einwohner/in im Bereich Allgemeine Verwaltung nach 2 Jahren wieder leicht gestiegen, blieben aber hinter dem Wert von 2020 zurück. |
Definition
Die Nettobelastung stellt die einem Aufgabenbereich zugeordneten Aufwände der Erfolgsrechnung abzüglich die dem Aufgabenbereich zuordenbaren Erträge der Erfolgsrechnung dar.
Bei der Nettobelastung der Gemeinden werden die internen Verrechnungen und Umlagen berücksichtigt. Ebenfalls sind die Abschreibungen dem entsprechenden Aufgabenbereich zugeordnet.
Daten
Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (in Franken) seit 2018 (Kanton Luzern)
Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (Gemeindeübersicht)
Aktualisiert: 8. November 2024