Betreuungsverhältnis obligatorische Schulstufen
Das Betreuungsverhältnis gibt Hinweise zu den Unterrichtsbedingungen auf den obligatorischen Schulstufen. Es wird von politischen Entscheiden bezüglich Klassengrösse sowie durch die Organisation der Ausbildung beeinflusst.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2019 werden im Kanton Luzern auf den obligatorischen Schulstufen 13,9 Schülerinnen und Schüler pro Vollzeitstelle (VZÄ) der Lehrpersonen gezählt. Dieser Wert liegt im gewünschten Bereich. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Das Betreuungsverhältnis auf den obligatorischen Schulstufen soll bei 13,8 Lernenden pro Vollzeitäquivalent liegen; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen. Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
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Die beobachtete Betreuungsquote liegt im gewünschten Bereich. Die Beurteilung fällt positiv aus. |
Definition
Das Betreuungsverhältnis zeigt die Anzahl der Lernenden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrkräfte. Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Der Indikator umfasst die obligatorischen Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I) ohne Gymnasium. Assistenzen und Förderlehrpersonen sowie das Schulleitungspersonal werden nicht in die Berechnungen einbezogen.
Daten
Schweiz:
Betreuungsverhältnis der Schüler/innen (Primarstufe, Sekundarstufe I)