Betreuungsverhältnis obligatorische Schulstufen

Das Betreuungsverhältnis gibt Hinweise zu den Unterrichtsbedingungen auf den obligatorischen Schulstufen. Es wird von politischen Entscheiden bezüglich Klassengrösse sowie durch die Organisation der Ausbildung beeinflusst.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Zeichen ähnlich

Im Jahr 2022 werden im Kanton Luzern auf den obligatorischen Schulstufen 13,3 Schülerinnen und Schüler pro Vollzeitstelle (VZÄ) der Lehrpersonen gezählt. Dieser Wert liegt knapp im gewünschten Bereich.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Zeichen ähnlich

Das Betreuungsverhältnis auf den obligatorischen Schulstufen soll bei 13,8 Lernenden pro Vollzeitäquivalent liegen; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Die beobachtete Betreuungsquote liegt im gewünschten Bereich. Die Beurteilung fällt positiv aus.

Definition

Das Betreuungsverhältnis zeigt die Anzahl der Lernenden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Der Indikator umfasst die obligatorischen Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I) ohne Gymnasium. Assistenzen und Förderlehrpersonen sowie das Schulleitungspersonal werden nicht in die Berechnungen einbezogen.

Daten

Schweiz:

Betreuungsverhältnis der Schüler/innen (Primarstufe, Sekundarstufe I)

Analysen

LUSTAT Bildungsbericht (2016): Bildungsbericht des Kantons Luzern 2016 (vgl. Kapitel 8A Schulpersonal der obligatorischen Schulstufen)

Aktualisiert: 18. August 2023