Nettoverschuldungsquotient

Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inklusive Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.

Ergebnisse

Den höchsten Nettoverschuldungsquotienten weist im Rechnungsjahr 2020 Wolhusen mit 173,6 Prozent aus. Die Gemeinde liegt damit erneut und als einzige über dem Grenzwert von 150 Prozent. Neu erfüllt den Grenzwert die Gemeinde Kriens. Mit einem Wert von 143,7 Prozent liegt Kriens mit 6 anderen Gemeinden in der Kategorie zwischen 100 und 150 Prozent.

In der tiefsten Kategorie mit Werten von bis zu 50 Prozent befinden sich 61 Luzerner Gemeinden. 36 von ihnen weisen 2020 eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen) aus, was zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten führt. Die 8 Gemeinden Buttisholz, Eich, Ermensee, Hergiswil, Inwil, Menznau, Roggliswil und Weggis weisen 2020 neu ein Nettovermögen aus.

Auch der Nettoverschuldungsquotient über alle Gemeinde liegt in der tiefsten Kategorie. Mit 12,0 Prozent hat sich dieser 2020 gar leicht verbessert (2019: 14,4%).

Definition

Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Daten