Selbstfinanzierungsanteil

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Ergebnisse

Unter dem Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils von 10 Prozent liegen 37 Gemeinden. Diese Grenze ist allerdings nur für jene Gemeinden relevant, die eine überdurchschnittliche Nettoschuld aufweisen. Dies trifft auf 20 Gemeinden zu. Für diese Gemeinden gilt die kantonale Vorgabe von mindestens 10 Prozent als nicht eingehalten. Die tiefsten Werte in dieser Gruppe weisen die Gemeinden Dierikon (1,2%), Kriens (1,5%), und Root (1,5%) aus. Hohe Werte von über 20 Prozent finden sich bei 4 Gemeinden: Weggis (28,7%), Horw (26,3%), Ufhusen (22,3%) und Mauensee (21,7%).

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent des laufenden Ertrags.

Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten