Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden auf Gesuch hin ausgerichtet, wenn die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Mit den Ergänzungsleistungen werden auch Ausgaben gedeckt, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, jedoch nur, wenn die Kosten nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV usw.) übernommen werden.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach rechts

2023 bezogen in der Stadt Luzern 4'712 Personen eine Ergänzungsleistung (EL) zur AHV/IV-Rente (+0,4% gegenüber Vorjahr). Die Summe der ausgerichteten EL-Zahlungen belief sich 2023 auf 8,4 Millionen Franken (+2,4% gegenüber Vorjahr).

Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2021–2023) mit dem Mittel der Datenjahre 2014–2016 verglichen, zeigt sich keine wesentliche Veränderung der EL-Bezüger/innen zur AHV/IV.

Definition

Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen.

Daten

Stadt Luzern:

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Kanton Luzern:

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Aktualisiert: 20. Februar 2025